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11 Aug 2025
Rhein-Kreis Neuss - Während der Corona-Pandemie nahm die Digitalisierung von behördlichen Dienstleistungen Fahrt auf. Vorgaben des Infektionsschutzes sorgten dafür, dass auch die vorher in Präsenz erfolgten Hygienebelehrungen in digitaler Form stattfanden. Bundesweit erhielten Gesundheitsämter bei der Umstellung auf Online-Belehrungen frühzeitig Unterstützung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH (tzg). Das Unternehmen aus Korschenbroich hatte bereits 2018 damit begonnen, audiovisuelle Module für diese Schulung herzustellen. Während die fachlichen Grundlagen in Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss sichergestellt wurden, war die tzg-Experten für die technische und datenschutzkonforme Umsetzung der Hygienebelehrung verantwortlich.
Inzwischen nutzen fast 140 Gesundheitsämter in Deutschland die tzg-Plattform. Jetzt wurde die einmillionste Belehrung über diese Plattform durchgeführt. Erforderlich ist eine Hygienebelehrung gemäß der Paragraphen 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes für Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel für einen größeren Personenkreis zubereiten – ganz gleich, ob professionell in der Großküche oder ehrenamtlich in einer Schulkantine. Auch Angestellte in Kindertagesstätten, in der Pflege sowie Servicepersonal bei Veranstaltungen oder Messen müssen solch eine Schulung nachweisen.
Die Online-Belehrung ist unkompliziert: Interessierte nehmen daran beispielsweise von zuhause aus teil, beantworten im Anschluss daran mehrere Testfragen und laden sich schließlich das Zertifikat herunter. Somit ist die Belehrung, die aus Lernvideo, Merkblatt, einem abschließenden Test und der Teilnahmebescheinigung besteht, vollständig digitalisiert und kann daher ortsunabhängig durchgeführt werden. Dank der Möglichkeiten dieses E-Learning-Programms werden die Gesundheitsämter personell deutlich entlastet.
Als Besonderheit gilt, dass – dem Wunsch der Ämter entsprechend – der digitale Lernprozess mit einer persönlichen Betreuung verbunden ist. Dieser Service kommt vor allem ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Menschen mit Handicap und auch Seniorinnen und Senioren zugute, die sich trotz des Angebotes von 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache scheuen, ein Online-Angebot zu nutzen.
In der Praxis bietet die digitale Anwendung eine Anmeldefunktion über die Website des zuständigen Gesundheitsamtes. Außerdem erfolgt vorab mittels einer Live-Schaltung mit dem tzg eine Legitimationsprüfung. So wird gewährleistet, dass das Dokument zur Teilnahmebestätigung nur Personen ausgestellt wird, die die Online-Belehrung nachweislich absolviert haben.
Die einstigen Präsenzveranstaltungen der Gesundheitsämter waren regelmäßig mit organisatorischen Maßnahmen, Personaleinsatz und verwaltungskonformer Abwicklung verbunden. Vor allem aber musste nicht zuletzt ein Publikum mit sehr unterschiedlichen Kenntnissen und Sprachen einheitlich bedient werden. Bei der digitalen Form der Belehrung können die Nutzenden ihr individuelles Lerntempo und die gewünschte Sprache wählen.
Da die Belehrung bequem von zuhause oder unterwegs aus absolviert werden kann, bleiben skurrile Begegnungen nicht ausgespart. Ein Teilnehmer meldete sich aus dem Aufzug seines Hotels und war verwundert, dass die Internetverbindung nicht stabil war. Ein anderer absolvierte die Belehrung am Swimmingpool.
Digitalisierungsprojekte im Gesundheitsbereich sind seit Beginn der Corona-Pandemie in aller Munde. Aufgrund juristischer und fachlicher Bedenken ist die Umsetzung jedoch oft kompliziert. Umso mehr kann man sich im Rhein-Kreis Neuss über ein zukunftsweisendes Projekt freuen, das exzellenten Zuspruch erhält.
Technologiezentrum Glehn
Seit fast 40 Jahren ist das 1986 gegründete tzg zertifizierter Bildungsträger mit dem Rhein-Kreis Neuss als alleinigen Gesellschafter. Raimund Franzen, der zusammen mit Benjamin Josephs Geschäftsführer der tzg GmbH ist, betont: „Gestartet ist das tzg mit dem Anspruch, Menschen zu qualifizieren, die in den Arbeitsmarkt zurückwollen. Seitdem sind zur beruflichen Qualifizierung maßgeschneiderte Bildungsangebote hinzugekommen. So gehören heute professionelle Weiterbildungen, Lernplattformen sowie Consulting für Unternehmen und Einrichtungen zu unserem Portfolio.“ Raimund Franzen und Benjamin Josephs sehen die Online-Hygienebelehrung langfristig als Vorbild für weitere innovative Projekte, die zunächst regional konzipiert und später bundesweit ausgeweitet werden können.
Weitere Informationen zum tzg und zur Online-Hygienebelehrung gibt es unter dem Link https://tzg.online/ und per Mail unter geschaeftsleitung@tzg.online.
Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss