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02 Nov 2022
Rhein-Kreis Neuss - Ab dem 1. November können Sozialleistungs-Empfängerinnen und -Empfänger den Rhein-Kreis Neuss-Pass nutzen. Dadurch können sie Vergünstigungen und Rabatte bei einer Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Institutionen im Rhein-Kreis Neuss in Anspruch nehmen. Zum Beispiel Schwimmbäder, Museen und Sportvereine bieten freiwillig Vergünstigungen für Empfänger von Sozialleistungen an. Bisher mussten diese einen Leistungsbescheid vorlegen, um die Rabatte in Anspruch nehmen zu können. Der neue Pass erleichtert Leistungsberechtigten nun die Legitimation.
Das Kreissozialamt teilt mit, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, den Pass in den nächsten Wochen zusammen mit dem Weiterbewilligungs- und Leistungsbescheid vom örtlichen Sozialamt zugeschickt bekommen. Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhält, kann den Rhein-Kreis Neuss-Pass persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss anfordern. Der Pass wird nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis anerkannt.
Der Rhein-Kreis Neuss hat keinen Einfluss darauf, ob Unternehmen, Vereine und Institutionen den neuen Pass als Nachweis anerkennen. Die Unternehmen entscheiden eigenständig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Vergünstigungen anbieten. Allerdings wird der Rhein-Kreis Neuss-Pass im Stadtgebiet Neuss nicht als Nachweis akzeptiert.
Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/S. Büntig, Kreisdirektor Dirk Brügge, Produktgruppenleiter Carsten Paetau und Kreissozialamtsleiter Jens Bender stellen den RKN-Pass vor.