Regierungspräsidentin begrüßt Fortsetzung der Entschuldungspolitik des Kreises

Regierungspräsidentin begrüßt Fortsetzung der Entschuldungspolitik des Kreises

23 Aug 2021

Rhein-Kreis Neuss - Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat den Haushalt des Rhein-Kreis Neuss für das Jahr 2021 mit der Höhe der allgemeinen Kreisumlage sowie der Umlagen für das Jugendamt und die Kreismusikschule genehmigt. Dabei begrüßt sie, dass der Kreis seine bestehende Entschuldungspolitik konsequent fortsetzt. Zudem sehe die mittelfristige Finanzplanung strukturell ausgeglichene Haushalte vor. Dies komme letztlich auch den kreisangehörigen Kommunen zu Gute.

„Eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik ist mir ein wichtiges Anliegen. Der Kreishaushalt berücksichtigt dies, ermöglicht aber auch wichtige Zukunftsinvestitionen, mit denen wir die Lebensqualität und Wirtschaftsstärke unseres Kreises stärken“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über die Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.

Die Regierungspräsidentin lobt die Darstellung der im Kreishaushalt veranschlagten Erträge und Aufwendungen als nachvollziehbar und ohne erkennbare erhebliche Risiken. Die Personalaufwendungen seien knapp kalkuliert. Es sei Aufgabe von Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss, durch eine sorgsame und umsichtige Haushaltsbewirtschaftung den Haushaltsausgleich zu sichern und die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden im Blick zu halten. Das sei in der Vergangenheit stets geschehen und wird sicher auch in Zukunft so sein.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24. März mit großer Mehrheit den Haushalt für das Jahr 2021 mit einem Gesamtvolumen von 573,7 Millionen Euro verabschiedet. Rund 64 Prozent des Kreishaushalts sind einschließlich Landschaftsumlage für Sozialleistungen vorgesehen. Die Kreisumlage sinkt um 1,89 Prozentpunkte auf 34,56 Prozentpunkte. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Jahr 2007. Zudem soll die Höhe des Hebesatzes für 2022 auf diesen Wert begrenzt werden. „Hiermit haben wir den Kommunen bereits im März Stabilität und Planungssicherheit für das kommende Jahr gegeben. Als Zeichen der Solidarität soll ein möglicherweise in 2022 entstehender Fehlbetrag aus der Rücklage des Kreises ausgeglichen werden“, erläutert Petrauschke.

Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss/A. Baum

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