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17 Jun 2018
Rhein-Kreis Neuss (ots) - Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-1
Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415.
Quelle-Foto: ots/Polizei NRW