Das Infotainment-Portal für den Kreis Neuss und Umgebung.
14 Aug 2020
Rhein-Kreis Neuss - Am Sonntag, dem 13. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Im Rhein-Kreis Neuss geht es um die Wahl des Landrates, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und um die Besetzung des Kreistags und der acht Stadt- und Gemeinderäte.
Kreisdirektor und Kreiswahlleiter Dirk Brügge(Foto) erinnert daran, wie wichtig die Ausübung des Wahlrechtes ist: „Die Corona-Krise hat uns vor Augen geführt, wie groß die Solidarität in unserem Land ist und dass es auf jede und jeden von uns ankommt. So ist es auch in der Demokratie. Gefährdet ist unsere freiheitlich-demokratische Gemeinschaft, wenn zu wenige mitmachen, wenn Wahlberechtigte nicht an die Urnen gehen. Dann können Minderheiten über die Zukunft aller bestimmen. Die Kommunalwahlen bieten eine gute Gelegenheit, diese Zukunft mitzugestalten. Als Kreiswahlleiter unseres Rhein-Kreises Neuss bitte ich Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit der politischen Mitgestaltung und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.“
Die Corona-Pandemie, so Brügge weiter, wirke sich auch auf die Durchführung der Kommunalwahlen aus. Wahlberechtigte sollten sich daher auch Gedanken darüber machen, auf welchem Weg sie ihre Stimme abgeben wollen. „Die Stimmabgabe per Briefwahl ist die sicherste Form, um Infektionsrisiken zu minimieren. Ich bitte Sie daher, möglichst zahlreich und frühzeitig davon Gebrauch zu machen. Mit ihrer Stimmabgabe bei der Kommunalwahl nehmen Sie direkt Einfluss auf die Entwicklungen in Ihrer Heimat. Denn nirgends ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler so groß wie auf der kommunalen Ebene“, sagt Kreiswahlleiter Brügge.
Rund 365 000 Bürgerinnen und Bürger sind im Rhein-Kreis Neuss am 13. September zum Urnengang aufgerufen. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben und sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, stellt bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, meist im Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt, den Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen. Wichtig ist, dass Briefwähler ihren Wahlumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der zuständigen Stelle abgeben; der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr vorliegen.
Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss