Jugendschutz gilt auch im Karneval: Kreis warnt vor Alkoholmissbrauch an tollen Tagen

Jugendschutz gilt auch im Karneval: Kreis warnt vor Alkoholmissbrauch an tollen Tagen

04 Feb 2026

Rhein-Kreis Neuss - In der Karnevalssession feiern auch Kinder und Ju-gendliche bei den Festumzügen und den Veranstaltungen in Sälen und Zelten mit. Dabei spielt der Konsum von Alkohol eine nicht unwesentliche Rolle. Deshalb weist das Kreisjugendamt auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appelliert an die Verantwortung der Erwachsenen. An den Karnevalstagen legen die Behörden wie Polizei und Ordnungsämter ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

In Verantwortung stehen die Veranstalter von Umzügen oder anderer Events und die Gewerbetreibenden im Bereich Getränke und Genuss-mittel. Aber auch die Eltern sowie alle anderen Erwachsenen sollten in dieser Zeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche – entgegen gesetzlicher Bestimmungen – nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Dies gilt insbesondere für private Partys.

„Erwachsene, insbesondere die Eltern, spielen mit ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten vorleben, dass Freude am Feiern auch ohne Alkohol möglich ist“, sagt Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein.

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss sowie seine Kooperationspartner leisten seit vielen Jahren Vorbeugungsarbeit in unterschiedlichster Form. Drogen- und Suchtprävention für Schüler, Lehrkräfte und Eltern oder Präventionsmaßnahmen auf Veranstaltungen mit dem „PrEvent-Mobil“ der Caritas sollen auf die Gefahren aufmerksam machen und Jugendliche im Umgang mit Alkohol und Süchten stärken.

Alternativen an Karneval sind nach Ansicht des Kreisjugendamtes spezielle Veranstaltungen, die sich besonders an junge Menschen richten und die entweder ganz ohne Alkoholausschank auskommen oder durch Beteiligung von Jugendschutzbehörden und der Polizei für die strikte Einhaltung des Gesetzes sorgen. Auf der Internet-Seite www.jugendarbeit-rkn.de sind alle Angebote der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Jüchen, Rommerskirchen und Korschenbroich online aufgelistet. Auch viele Treffs an den Karnevalstagen sind dort zu finden.

Daneben gibt es jetzt den WhatsApp-Kanal „Jugendarbeit im Rhein-Kreis Neuss“. Abonnentinnen und Abonnenten werden dort über aktuelle Veranstaltungen und Projekte rund um die Jugendarbeit auf dem Laufenden gehalten. Der Kanal ist über folgenden Link zu erreichen: https://rkn.nrw/whatsappjugendamt.

Die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind klar: „Harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke, die sogenannten Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeiten verdampft werden.

Die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen wie etwa die Karnevalsdisko eines gewerblichen Veranstalters ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt, es sei denn, sie sind in Begleitung der Eltern oder einer anderen „erziehungsbeauftragten Person“, wie es heißt. 16- bis 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr dabei sein.

Wer sich als Veranstalter oder Gewerbetreibender in besonderer Weise für den Kinder- und Jugendschutz engagieren möchte und dies auch sichtbar nach außen dokumentieren will, erhält kostenlos einen speziell für Karneval entwickelten Aushang mit den wichtigsten Bestimmungen und bei Bedarf auch weitere Beratung. Kontakt: Kreisjugendamt – Jugendarbeit/Jugendschutz – Michael Hackling, Am Kirsmichhof 2, 41352 Korschenbroich, Tel. 02161 6104-5133, E-Mail: michael.hackling@rhein-kreis-neuss.de.

Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-1223440226

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