Impfangebot im Impfzentrum des Kreises nur noch bis zum 18.12.22  mit BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson und Novavax

Impfangebot im Impfzentrum des Kreises nur noch bis zum 18.12.22 mit BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson und Novavax

12 Dez 2022

Rhein-Kreis Neuss - Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss an der Hellersbergstr. 2 - 4 in Neuss bietet noch bis zum 18. Dezember 2022 montags, mittwochs und sonntags von 14 – 18 Uhr Impfungen an. 

Das Impfzentrum mit sechs Impfstraßen wird vom Rhein-Kreis Neuss und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna, dem Proteinimpfstoff von Novavax sowie dem Vakzin von Johnson & Johnson.

Ab sofort sind die auf die Omikron-Variante BA.1 sowie BA.4/5 des Coronavirus angepassten Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss im Neusser Hammfeld sowie bei den mobilen Impfangeboten für Boosterimpfungen verfügbar. Nach Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums darf dabei in den Impfzentren nur nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden. Für eine Grundimmunisierung sind die adaptierten Impfstoffe derzeit nicht zugelassen.

Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung oder durchgemachte Infektion sechs Monate oder länger zurückliegt. Diese soll für alle Personen ab 12 Jahren mit dem Impfstoff des Herstellers BioNTech und ab dem Alter von 30 Jahren wahlweise mit den Impfstoffen von BioNTech oder Moderna durchgeführt werden. Ebenfalls empfohlen ist die dritte Impfung bei Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die einen schweren Covid-19 Verlauf begünstigen.

Eine vierte Impfung empfiehlt die STIKO für folgende Personengruppen, bei denen die letzte Impfung oder Infektion sechs Monate oder länger zurückliegt:

  • Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

Der Impfstoff von Novavax ist ab 12 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von Novavax vervollständigt werden.

„Mit Blick auf den Herbst und Winter ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Impfschutz zu erneuern“, ruft Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dazu auf, dass Impfangebot zu nutzen. „Auch für alle Ungeimpften ist es jetzt wichtig, sich mit einer Impfung zu schützen. Jede einzelne Impfung trägt dazu bei, dass wir gut durch den Herbst und den Winter kommen“, so Petrauschke. Er rät, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss/Stefan Büntig

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