Grundwasserverunreinigungen: Kreis empfiehlt erneut Nutzungsbeschränkung

Grundwasserverunreinigungen: Kreis empfiehlt erneut Nutzungsbeschränkung

02 Apr 2026

Rhein-Kreis Neuss - Die Empfehlung, das Wasser aus privaten Brunnen in sechs Bereichen des Rhein-Kreises Neuss nicht zu nutzen, bleibt zu Beginn der Garten-Saison bestehen. Darauf weist das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt hin. Jedes dieser Areale wird regelmäßig untersucht. Im Fall neuer Erkenntnisse aus dem weiteren Monitoring informiert der Kreis zeitnah die Bevölkerung.  

Die Empfehlung, von der Förderung des Grundwassers abzusehen, besteht – unabhängig von der Menge – für folgende Zwecke: für die Nutzung als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung und zum Waschen von Obst oder Gemüse, für die Nutzung im Planschbecken oder in der Gartendusche, zur Verwendung in geschlossenen Räumen (etwa in Gewächshäusern), um eine Belastung der Atemluft zu vermeiden, und für die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen und anderer Teile des Gartens.

Folgende Bereiche sind von der Verzichtsempfehlung betroffen:

  1. Das ehemalige Pierburg-Gelände in Neuss mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Insbesondere das Abbauprodukt Vinylchlorid (VC), welches aus umweltmedizinischer Sicht gesondert betrachtet wird, steht im Verdacht, Krebs auslösen zu können. Diese Verunreinigung ist auf eine ehemalige industrielle Nutzung zurückzuführen.
  2. Das Areal um die Kreispolizei in Neuss mit den Bereichen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 und Jülicher Landstraße 36 bis 180. Für die Jülicher Landstraße 41 bis 117 gilt diese Empfehlung nicht. Das Grundwasser ist mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube auf dem Gelände der heutigen Kreispolizeibehörde an der Jülicher Landstraße mit Haus- und Gewerbemüll, darunter auch cyanidhaltige Schlämme, zurückzuführen. Die abströmende Schadstofffahne ist seit 2006 in Lage und Größe stabil.
  3. Das ehemalige Eternit-Gelände in Neuss mit den Bereichen Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75. Für den Berghäuschensweg 28 bis 92 gilt diese Empfehlung nicht. Das Grundwasser ist mit Cyaniden belastet. Diese Verunreinigung ist auf cyanidhaltige Schlämme zurückzuführen, die im Zuge der Produktion von Farbpigmenten (in erster Linie dem sogenannten Berliner Blau) in den 1920-er Jahren angefallen sind. Die abströmenden Schadstoffkonzentrationen sind seit 2006 stabil.
  4. Der Teilbereich von Kaarst-Holzbüttgen südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Zuvor war im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee eine Grundwasserverunreinigung mit LCKW festgestellt worden. Die Verunreinigung geht auf einen ehemaligen Chemikaliengroßhandel am Kaarster Bahnhof zurück.
  5. Der Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990-er Jahren ist auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer ehemaligen chemischen Wäscherei zurückzuführen. Dort konnte durch Sanierungserfolge der letzten Jahre in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ ein erheblicher Rückgang der Schadstoffbelastung erreicht werden. Dennoch liegen weiterhin Restbelastungen des Grundwassers vor.
  6. Das Grundwasser im Bereich der Deponie Neuss-Grefrath und des östlich davon gelegenen Westparks ist mit Poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet. Diese Belastung ist auf die Nutzung PFAS-haltiger Löschschäume zurückzuführen. Der betroffene Bereich befindet sich am Autobahnkreuz Neuss-West westlich der A 57 und nördlich der A 46.

Ergänzend weisen die Fachleute der Kreisverwaltung darauf hin, dass Untersuchungen von Brunnenwasser, bei denen nicht auch die Probennahme und die Befüllung der Probennahme-Gefäße von geschulten, fachkundigen Personen durchgeführt wurden, durchaus stark verfälschte Ergebnisse liefern. Außerdem sind maßgebliche Parameter, die die örtliche Belastung charakterisieren, oftmals nicht bei einer angebotenen Standarduntersuchung enthalten. Dies kann zu Fehlinterpretationen der Befunde führen. Aussagekräftige Ergebnisse erhält man ausschließlich bei einer Probennahme und Analytik durch ein akkreditiertes Labor.

Darüber hinaus weist das Kreisumweltamt darauf hin, dass Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen generell anzeige- oder erlaubnispflichtig sind. So kann auch sichergestellt werden, dass die Betroffenen beim Fund einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsbereich des Brunnens zeitnah informiert werden. Zudem sind Brunnen durch ein zertifiziertes Unternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu bauen. Interessierten wird deshalb dringend dazu geraten, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss zu wenden. Nähere Informationen im Internet: https://www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserfoerderung.

Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-482990817

 

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