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10 Mai 2023
Rhein-Kreis Neuss/Neuss/Kaarst - Zu Beginn der Garten-Saison weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass weiterhin in fünf Bereichen des Rhein-Kreises Neuss Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht genutzt werden sollte. Betroffen sind drei Bereiche in Neuss sowie jeweils ein Teilbereich in Kaarst-Holzbüttgen und Kaarst-Büttgen. Das Kreisumweltamt untersucht hier weiterhin regelmäßig das Grundwasser und informiert über neue Erkenntnisse.
Aufgrund von Altlasten sollte das Grundwasser aus dem privaten Gartenbrunnen in den betroffenen Bereichen nicht als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung oder zum Waschen von Obst oder Gemüse genutzt werden. Nicht empfohlen wird das Wasser zudem für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen und in Gewächshäusern.
Dies gilt in Neuss für das ehemalige Pierburggelände mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist hier mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet.
Eine Belastung des Grundwassers mit Cyaniden besteht bereits seit mehreren Jahren im Bereich des Kreispolizeigeländes in Neuss mit den Straßen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 und Jülicher Landstraße 36 bis 180. An der Jülicher Landstraße 41 bis 117 wurde keine Belastung festgestellt.
Eine Grundwasserbelastung mit Cyaniden liegt ebenfalls bereits seit mehreren Jahren vor im Bereich des ehemaligen Eternitgeländes in Neuss mit dem Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75. Nicht belastet ist der Berghäuschensweg 28 bis 92.
In Kaarst-Holzbüttgen gilt die Empfehlung, Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht zu nutzen, für den Teilbereich südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Grund ist hier eine Verunreinigung des Grundwassers mit Leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW).
Betroffen ist darüber hinaus ein Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen. Die Grundwasserverunreinigung mit LCKW aus den 1990er Jahren ist hier auf den unsachgemäßen Einsatz eines Reinigungsmittels in einer ehemaligen chemischen Wäscherei zurückzuführen. Trotz deutlicher Sanierungserfolge in den letzten Jahren konnte die Verunreinigung noch nicht vollends beseitigt werden. Deshalb ist für den Standort Büttgen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum „AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ eine innovative Grundwasserreinigung geplant.
Kreisumweltdezernent Gregor Küpper weist darauf hin, dass Untersuchungen von Brunnenwasser stark verfälschte Ergebnisse liefern, wenn zum Beispiel die Probennahme und die Befüllung der Probenahmegefäße von ungeschulten, nicht fachkundigen Personen durchgeführt wurden. „Standarduntersuchungen berücksichtigen häufig nicht maßgebliche Parameter, die die örtliche Belastung charakterisieren, und dies kann zu Fehlinterpretationen der Untersuchungsbefunde führen“, betont Küpper. Aussagekräftige Untersuchungsergebnisse gebe es nur bei einer Probenahme und Analytik durch ein akkreditiertes Labor. Alle Informationen und Karten zur aktuellen Grundwasserbelastung finden sich unter dem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserbelastung.
Generell sind Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen anzeige- oder erlaubnispflichtig. Interessierten wird deshalb empfohlen, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreis Neuss zu wenden. Weitere Informationen gibt es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserfoerderung.
Quelle-Grafik: Rhein-Kreis Neuss