Geflüchtete sollen sich nach Ankunft anmelden

Geflüchtete sollen sich nach Ankunft anmelden

04 Mär 2022

Rhein-Kreis Neuss - Geflüchtete aus der Ukraine sollen sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden.

Hierum bitten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen gemeinsam mit dem Kreis. Dies gilt dabei unabhängig von einem möglichen Bezug von Sozialleistungen.

Der durch den russischen Angriff ausgelöste Krieg in der Ukraine hat einen Flüchtlingsstrom nach Zentral- und Westeuropa ausgelöst. Auch der Rhein-Kreis Neuss und die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständigen kreisangehörigen Kommunen rechnen in den nächsten Tagen und Wochen mit einer zunehmenden Zahl von Geflüchteten, die im Kreisgebiet ankommen.

Unter www.rhein-kreis-neuss.de/ukraine hat die Kreisverwaltung jetzt eine Übersicht mit Antworten auf häufige Fragen veröffentlicht, wie den Betroffenen geholfen werden kann und welche Regelungen für aus der Ukraine Geflüchtete in Deutschland gelten. Die Übersicht wird dabei laufend ergänzt.

„Uns erreichen zahlreiche Hilfsangebote und Fragen von Menschen, die Geflüchtete unterstützen möchten. Dieses Engagement überwältigt mich und zeigt, wie geschlossen wir hinter der Ukraine stehen“, äußert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke seinen Dank für die breite Hilfsbereitschaft. Noch könne aber nicht abgesehen werden, wie viele Geflüchtete in den Kreis kommen werden und wann diese eintreffen.

„Mit der Übersicht kommen wir dem hohen Interesse nach und möchten alle Hilfsbereiten dabei unterstützen, den Menschen aus der Ukraine bestmöglich zu helfen“, so Petrauschke weiter.

Für weitere Fragen hat der Kreis unter ukraine@rhein-kreis-neuss.de eine Mailadresse eingerichtet.

Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-876656164

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