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01 Aug 2023
Rhein-Kreis Neuss - Immer mehr Verwaltungsdienstleistungen werden auch digital angeboten. Dadurch soll nicht nur der zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger verringert werden; zugleich hilft es, erforderliche Prozesse zu verschlanken und Ressourcen in den Ämtern noch zielgerichteter zu bündeln. Ab sofort ist es möglich, den Antrag auf Elterngeld auch online zu stellen. Dies ist zentral unter https://familienportal.nrw/elterngeld möglich. „Dort finden sich auch viele weitere Informationen zum Thema Elterngeld sowie zu verwandten Themen und Leistungen“, erklärt Marion Klein, Leiterin des für die Elterngeldstelle zuständigen Kreisjugendamtes.
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es soll Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen, und ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Es soll Vätern und Müttern helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Um den Antrag auf Elterngeld online stellen zu können, wird ein Nutzerkonto Bund (die sogenannte BundID) benötigt. Wer noch kein BundID-Konto hat, kann dies zu Beginn des Online-Antrags erstellen. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es unter https://id.bund.de/de. Aktuell im Zuge des Elterngeld-Online-Antrags noch nicht digital einreichbar sind die Geburtsurkunde sowie die Unterschrift. Wer die Antragsdaten online abgesendet hat, erhält die persönlichen Antragsunterlagen in das Postfach seiner BundID. Die unterschriebene Unterschriftsseite muss dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Elterngeldstelle gesandt werden. Darauf weist das für das Familienportal NRW zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes hin. Bald soll die Antragstellung demnach auch vollständig digital möglich sein.
Für Bürgerinnen und Bürger, die eine Papier-Antragstellung bevorzugen, kann der entsprechende Vordruck bei der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss angefragt werden. Weitere Informationen hierzu gibt es unter 02131 928-5161, weitere Ansprechpartner bei der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss finden sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/elterngeld.
Der Kontakt zur Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss ist zudem über das virtuelle Bürgerbüro möglich. Die Nutzung ist denkbar einfach: Bürgerinnen und Bürger benötigen lediglich einen PC/Laptop oder ein sonstiges mobiles Endgerät mit Webcam, Mikrofon und Internetverbindung. Der jeweilige Termin kommt ohne vorherige Abstimmung über Telefon oder E-Mail zustande. Auch das Versenden von Zugangsdaten entfällt. Vielmehr „klopft“ der Besucher einfach an die Tür des virtuellen Büros im ausgewählten Fachbereich und wird dann vom Personal virtuell eingelassen. Der Bildschirm kann geteilt werden, so dass Dokumente wie Anträge gemeinsam besprochen werden können. Auch weitere Teilnehmer wie Dolmetscher können zum Beratungsgespräch hinzugeholt werden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger auch im Vorfeld feste Gesprächstermine online im ausgewählten Fachbereich reservieren.
Auch weitere Fachbereiche der Kreisverwaltung bieten ihre Serviceleistungen im virtuellen Bürgerbüro an. Eine Übersicht gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/virtuelles-buergerbuero. Dort finden sich auch die Öffnungszeiten des virtuellen Bürgerbüros.
Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/S. Büntig, Marion Klein (3. v. r.), Leiterin des Kreisjugendamtes, mit dem Team der Elterngeldstelle.