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15 Nov 2018
Rommerskirchen - Die Straßenausbaubeiträge sind erheblicher Kritik ausgesetzt, da die Beitragsbelastung für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und sogar bis in den fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohe Beitragsforderung bringen viele Bürgerinnen und Bürger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Insbesondere für Rentnerinnen und Rentner ist diese Belastung oftmals nicht zu stemmen, sodass in Extremsituationen sogar der Verkauf des Eigenheims im Alter drohen kann.
Gemäß dem aktuell geltenden § 8 Abs. 1 und 2 KAG NRW beteiligt die jeweilige Gemeinde die Grundstückseigentümer an den entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straßen. Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat die Höhe der Straßenausbaubeiträge für die Bürgerinnen und Bürger in der Straßenausbausatzung geregelt. Im Falle der Sanierung von Anliegerstraßen werden beispielsweise für die Ausbesserung der Fahrbahn 50% der Kosten auf die Grundstückseigentümer gelegt. In anderen Städten und Gemeinden werden teilweise Anliegerbeiträge in Höhe von bis zu 80% erhoben. Gemeinsam mit den jungen Bürgermeistern aus Bedburg, Dormagen, Schwerte, Castrop-Rauxel, Erndtebrück und der Bürgermeisterin aus Neunkirchen-Seelscheid hat sich Bürgermeister Dr. Mertens für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereits seit einem Jahr stark gemacht.
Hierzu haben die Hauptverwaltungsbeamten diverse Gespräche mit der SPD-Landtagsfraktion NRW geführt, da für die Abschaffung der Beiträge eine Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG NRW) von Nöten ist. Am 6. November 2018 war es dann soweit: Die SPDLandtagsfraktion NRW hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Die SPD-Landtagsfraktion NRW fordert, dass „für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze“ keine Beiträge mehr für Grundstückseigentümer erhoben werden sollen.
Gemäß des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, der zahlt“) fordert die SPD, dass die Städte und Gemeinden für den Wegfall der Bürgerbeiträge Zuweisungen aus Landesmittel erhalten. „Es freut mich, dass die SPD-Landtagsfraktion sich durch unsere Initiative des Themas angenommen hat und nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Plenum eingebracht hat. Der Vorschlag ist außerdem sehr kommunalfreundlich, da für keine Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen. Der Kostenanteil der Bürgerinnen und Bürger wird stattdessen durch das Land NRW übernommen, so Bürgermeister Dr. Mertens.
Quelle-Foto: Gemeinde Rommerskirchen