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20 Feb 2019
Rhein-Kreis Neuss - Das Fahrlehrergesetz, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist, stand jetzt im Mittelpunkt einer Infoveranstaltung, zu der die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes ins Neusser Kreishaus eingeladen hatte. Rund 70 Fahrlehrer aus dem Kreisgebiet erfuhren von Barbara Edelhagen, der stellvertretenden Leiterin des Straßenverkehrsamtes, was sich für sie durch das Gesetz geändert hat.
Im Beisein von Kurt Bartels, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Nordrhein, informierte Barbara Edelhagen zusammen mit Claudia Mettner und Claudia Matuszewski von der Führerscheinstelle über die Neuerungen. Dabei ging es unter anderem um Fortbildungen, die Fahrlehrer regelmäßig nachweisen müssen. Außerdem stellten die Kreismitarbeiterinnen, unterstützt von Wolfgang Baumeister von der IHK Mittlerer Niederrhein, die Berufskraftfahrerqualifikation vor: Lkw-Fahrer müssen ab 2020 zusätzliche Kurse nachweisen, die schon jetzt von Fahrschulen angeboten werden.
Darüber hinaus erhielten die Fahrlehrer aus dem Kreis Infos rund um die Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes. Bereits gut angenommen wird die Online-Terminreservierung: Bürger können sowohl für Zulassungen als auch für Führerschein-Angelegenheiten im Internet einen Termin reservieren. Außerdem stellt das Straßenverkehrsamt ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, mit dem Bürger biometrische Fotos erstellen können und diese direkt an die Führerscheinstelle übermitteln.
Einen Überblick über alle Serviceleistungen des Straßenverkehrsamtes und dessen Onlinedienste gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva
Quelle-Foto: Rhein-Kreis Neuss